Diese Website verwendet Cookies, auch von Dritten, um dir Anzeigen und Dienste zu senden, die deinen Präferenzen entsprechen. Wenn du mehr wissen willst, klicke hier. Wenn du diesen Banner schließt oder auf einen Link auf dieser Seite klickst, stimmst du der Verwendung von Cookies zu.
schließen
Gesetzlicher Status

Was sagt das Gesetz?

Ursprünglich besiedelten die großen Beutegreifer Bär, Wolf und Luchs flächendeckend ganz Mitteleuropa. Erst in den letzten Jahrhunderten wurden sie durch intensive Bejagung und Lebensraumverlust auf einige wenige Individuen reduziert.

Um ein völliges Aussterben zu verhindern, wurden diese Arten schließlich in den 1970er Jahren unter Schutz gestellt und teilweise mittels Wiederansiedlungsprojekten gefördert. Seitdem breiten sie sich wieder aus oder wandern in ihre ursprünglichen Lebensräume ein. 

 

Internationale Abkommen, wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie EU-weite Abkommen wie die Berner Konvention und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie regeln den länderübergreifenden Schutz der verschiedensten Tier- und Pflanzenarten. Sie alle stellen Bär, Wolf und Luchs unter Schutz. In Österreich hat der Gesetzgeber die Vorgaben aus der Europäischen Union im Rahmen der Naturschutzgesetze und der Jagdgesetze der Bundesländer implementiert.

Lebensraum und Kulturlandschaft Österreich (© D. Leissing)
Lebensraum und Kulturlandschaft Österreich (© D. Leissing)