Schadensfall
Was tun im Schadensfall?
Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Schaden an einem Haustier, Bienenstock, Fischteich etc. durch einen großen Beutegreifer verursacht wurde, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Dokumentieren Sie die Fundstelle und den entstandenen Schaden mittels Fotos oder einem Video.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit der Fundstelle.
- Verändern Sie möglichst nicht die Funstelle; ein gerissenes Tier sollte nicht bewegt werden
- Decken Sie einen vorhandenen Kadaver ab, um ihn vor Aasfressern zu schützen und um DNA-Spuren zu erhalten.
- Kontaktieren Sie umgehend die zuständige Ansprechperson des Bundeslandes. Alternativ können auch folgende Stellen benachrichtigt werden: Bezirksbauernkammer, Ortsbauernobmann, Schafzuchtverband, Bezirkshauptmannschaft, Polizei, Gemeinde, Jagdausübungsberechtigte oder Präventionsberater.
Gerissenes Fohlen (Foto: M. Leitner)

Schadenbegutachtung/ Schadensmeldung
Der zuständige Wildökologe wird mit Ihnen den Schadensfall begutachten, vorhandene Spuren sichern und den Riss beurteilen. Eine mögliche Schadenersatzzahlung wird in jedem Bundesland anders gehandhabt.