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Schadensfall

Was tun im Schadensfall?

Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Schaden an einem Haustier, Bienenstock, Fischteich etc. durch einen großen Beutegreifer verursacht wurde, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Dokumentieren Sie die Fundstelle und den entstandenen Schaden mittels Fotos oder einem Video.
  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit der Fundstelle.
  • Verändern Sie möglichst nicht die Funstelle; ein gerissenes Tier sollte nicht bewegt werden
  • Decken Sie einen vorhandenen Kadaver ab, um ihn vor Aasfressern zu schützen und um DNA-Spuren zu erhalten.
  • Kontaktieren Sie umgehend die zuständige Ansprechperson des Bundeslandes. Alternativ können auch folgende Stellen benachrichtigt werden: Bezirksbauernkammer, Ortsbauernobmann, Schafzuchtverband, Bezirkshauptmannschaft, Polizei, Gemeinde, Jagdausübungsberechtigte oder Präventionsberater.
Gerissenes Fohlen (Foto: M. Leitner)
Gerissenes Fohlen (Foto: M. Leitner)

Schadenbegutachtung/ Schadensmeldung

Der zuständige Wildökologe wird mit Ihnen den Schadensfall begutachten, vorhandene Spuren sichern und den Riss beurteilen. Eine mögliche Schadenersatzzahlung wird in jedem Bundesland anders gehandhabt.

Nachweismeldung / Schadensfallmeldung

Wenn Sie noch genau wissen, wo sich der Fundort, oder die Sichtung befunden haben, dann haben Sie auch die Möglichkeit, diesen Ort auf der Karte zu markieren. Ein Klick auf die Karte erzeugt einen Pin, den können Sie auch per Drag and Drop verschieben.

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